Studienberechtigungsprüfung

Grundinformationen

Am Kolleg für Sozialpädagogik bildet die REIFEPRÜFUNG – neben der EIGNUNGSPRÜFUNG – eine Aufnahmevoraussetzung.

Aufgrund der schulgesetzlichen Neuerung seit 1. 9. 1993 kann die Zugangsvoraussetzung „Reifeprüfung“ durch die STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG ersetzt werden.

Kandidaten/innen mit erfolgreicher beruflicher oder außerberuflicher Vorbildung und daraus resultierender starker Berufsmotivation, sozialer Kompetenz und musikalisch-kreativer Bildbarkeit können ihr Allgemeinwissen durch entsprechende Prüfungen nachweisen (Aufsatz, drei Pflichtfächer, ein Wahlfach).

Für die Zulassung zur SBP stellen Sie einen Antrag und fügen die Nachweise der Erfüllung der beruflichen und außerberuflichen Vorbildung sowie des bisherigen Schulbesuchs bei. Mindestalter 22 Jahre bzw. 20 Jahre, wenn eine vierjährige Berufsausbildung vorliegt.

Nachweise der Vorbildung sind:

  • Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen;
  • Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltungen oder Dienstprüfungen;
  • Privatgutachten über vorhandene Fachkenntnisse, Bestätigungen über mehrjährige berufliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. außerschulische Jugendarbeit), Tätigkeit in den Arbeitsfeldern der Kindergartenpädagogik bzw. Sozialpädagogik (Praxisnachweis) analog zu § 42 Abs. 8 SchUG;
  • Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen.

Bitte legen Sie eine tabellarische Darstellung des Lebenslaufes vor, die speziell auf den Erwerb der notwendigen Vorbildung eingeht.

An Prüfungsleistungen sieht das SchUG § 8 Abs. 3 und Externistenprüfungsverordnung § 1 Abs. 5 a folgende Prüfungsfächer vor:
Aufsatz, Englisch 2, Mathematik 1, Biologie und Umweltkunde sowie ein Wahlfach. Am Kolleg für Sozialpädagogik Augustinum wird das Wahlfach „Einführung in sozialpädagogische Grundlagen“ verlangt. Die Vorbereitungen zur SBP können an der Universität Graz oder an anderen Einrichtungen gemacht werden. Wir anerkennen auch Teilprüfungszeugnisse anderer Bildungseinrichtungen.
Die Wahlfachprüfung muss am Kolleg für Sozialpädagogik abgelegt werden. Wegen der genauen Modalitäten bitten wir um vorherige Rücksprache mit dem Leiter des Kollegs Mag. Herbert Kohlmaier.

Die Studienberechtigungsprüfung ist an der Schule abzulegen, die die/der Aufnahmsbewerber/in besuchen will. Für das Ansuchen auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) am Kolleg für Sozialpädagogik ergeben sich Kosten in der Höhe von € 150,- (einmalige Prüfungspauschale). Die Aufnahme am Kolleg ist erst nach Absolvierung der SBP möglich.

Den Termin der Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte der Homepage. Eine Anmeldung ist bis Mitte Mai erforderlich.

Für Fragen zur Studienberechtigungsprüfung wenden Sie sich an Frau Prof. Hatice Veziroglu

Download:

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